In der Schweiz müssen gewisse Domizilvorschriften beachtet werden. Bei juristischen Personen muss der Sitz in den Statuten geregelt werden und der Sitz wird im Handelsregister eingetragen.
Jedes Unternehmen muss eine Adresse angeben, unter derer es an ihrem Sitz erreicht werden kann. Diese Adresse wird als Rechtsdomizil bezeichnet. Gemäss Art. 2 lit. c Der Handelsregisterverordnung (HRegV) muss die Adresse folgende Angaben enthalten:
Strasse
Hausnummer
Postleitzahl
Ortsnamen
Es ist zu unterscheiden ob es sich bei der angegebenen Adresse um „eigene Büros“ handelt oder lediglich um eine „c/o-Adresse“.
Firmensitz
Als eigenes Büro wird ein Lokal verstanden, über das die juristische Person aufgrund eines Rechtstitels tatsächlich verfügt und welches den Mittelpunkt der administrativen Tätigkeit bildet und die Zustellung von Mitteilung aller Art möglich ist. Eine reine Postfachadresse stellt kein Domizil im gesetzlichen Sinne dar.
Domizil-Firma/-Adresse
Domizilgesellschaften sind Unternehmungen, die in der steuergünstigen Schweiz nur eine Verwaltungstätigkeit, aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Reine Domizilgesellschaften dürfen in der Schweiz kein eigenes Personal beschäftigen und keine eigenen Büros unterhalten. Als Rechtsform kommen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und Betriebsstätten ausländischer Kapitalgesellschaften in Frage.
Wenn eine juristische Person am Ort ihres Sitzes gemäss den Statuten über keine eigenen Büros verfügt, so muss ein Eintrag in das Handelsregister erfolgen, bei dem angegeben wird, bei welchem Domizilhalter sich das Rechtsdomizil befindet. Die Regelung für das Rechtsdomizil befindet sich in Art. 117 Abs. 3 HRegV. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Domizilhalter sein. Bei der Eintragung in das Handelsregister ist eine Erklärung der Domizilhalterin abzugeben, dass sie der eintragenden Rechtseinheit ein Rechtsdomizil an ihrem Sitz gewährt.
Wichtiger Hinweis: Mit einer Domiziladresse sind Sie eingeschränkt. Die können z.B. kein Auto auf Ihre Firma einlösen, wenn Sie eine Domizilfirma, d.h. eine c/o-Adresse haben.
Für die Sitzverlegung einer ausländischen Rechtseinheit in die Schweiz ist Art. 126 der HRegV zu beachten.